Die Beteiligten streiten über den Abzug eines Haushaltsfreibetrags nach § 32 Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) in 1999.
Der Kläger ist seit 1998 geschieden (Bl. 1 Einkommensteuerakte). Seine 1992 geborene Tochter ... (T) war in 1999 sowohl in seiner als auch in der Wohnung der Mutter (geschiedene Ehefrau des Klägers) gemeldet (Bl. 5 Rechtsbehelfsakte). Beiden Elternteilen wurde im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1999 für das Kind T der einfache Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG gewährt (Bl. 13R Einkommensteuerakte und 17R Finanzgerichtsakte).
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