FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 03.09.2003
III 78/03
Normen:
EStG § 3d Abs. 7 S. 2 ;

Zustimmung zur Zuordnung des Haushaltsfreibetrages

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 03.09.2003 - Aktenzeichen III 78/03

DRsp Nr. 2003/17269

Zustimmung zur Zuordnung des Haushaltsfreibetrages

In Zuordnungsfällen setzt der Abzug des Haushaltsfreibetrages die Zustimmung der Mutter voraus. Die Prüfung der Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Zustimmungsverweigerung ist Sache der Zivilgerichte. § 32 Abs. 7 EStG enthält insofern keine planwidrige Regelungslücke.

Normenkette:

EStG § 3d Abs. 7 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Abzug eines Haushaltsfreibetrags nach § 32 Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) in 1999.

Der Kläger ist seit 1998 geschieden (Bl. 1 Einkommensteuerakte). Seine 1992 geborene Tochter ... (T) war in 1999 sowohl in seiner als auch in der Wohnung der Mutter (geschiedene Ehefrau des Klägers) gemeldet (Bl. 5 Rechtsbehelfsakte). Beiden Elternteilen wurde im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1999 für das Kind T der einfache Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG gewährt (Bl. 13R Einkommensteuerakte und 17R Finanzgerichtsakte).