AG Garmisch-Partenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 317/91
Zustimmungserfordernis des einen Ehegatten bei Verfügung über das gesamte Vermögen durch den anderen Ehegatten
OLG München, Urteil vom 03.02.1993 - Aktenzeichen 12 UF 1270/92
DRsp Nr. 1998/15377
Zustimmungserfordernis des einen Ehegatten bei Verfügung über das gesamte Vermögen durch den anderen Ehegatten
»1. Ob die Verfügung eines Ehegatten über einen einzelnen Vermögensgegenstand, der sein gesamtes Vermögen darstellt, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des anderen Ehegatten bedarf, hängt davon ab, ob der Verfügungsempfänger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Verfügung positiv weiß, ob es sich um das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des verfügenden Ehegatten handelt, oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt.2. Die Darlegungs- und Beweislast für diese Kenntnis des Verfügungsempfängers trägt derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit der Verfügung beruft.«