Zuweisung der ehelichen Wohnung zu anderen als Wohnzwecken
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.08.2003 - Aktenzeichen 3 UF 112/03
DRsp Nr. 2004/19648
Zuweisung der ehelichen Wohnung zu anderen als Wohnzwecken
Die Zuweisung der ehelichen Wohnung gem. § 1361b Abs. 1BGB kann nur zu Wohnzwecken, nicht aber zur Ermöglichung einer anderen Nutzung der Wohnung (hier: Vermietung oder Veräußerung) erfolgen.