OLG Köln, Beschluß vom 16.12.1996 - Aktenzeichen 14 UF 275/96
DRsp Nr. 1997/3703
Zuweisung der Ehewohnung
»1. Ein Miteigentümer, der nicht die Benutzung der Wohnung anstrebt, sondern nur die Veräußerung der Wohnung wegen der Finanzierungslasten, kann eine Wohnungszuweisung nach § 1361bBGB nicht erreichen (gegen OLG Hamburg FamRZ 1992, 1298).2. Die Festsetzung einer Benutzungsvergütung entspricht nicht der Billigkeit, wenn der verbleibende Ehegatte wegen der Versorgung eines kleinen Kindes nicht erwerbstätig ist und er mangels Unterhaltszahlung nicht leistungsfähig ist.«