Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Berücksichtigung des Kindeswohls
AG Saarbrücken, Beschluss vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 40 F 140/02 WH
DRsp Nr. 2004/14469
Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Berücksichtigung des Kindeswohls
Begriff der unbilligen Härte" als Voraussetzung für eine gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten, insbesondere vorrangig zu berücksichtigendes Wohl der Kinder".