AG Saarbrücken - Beschluss vom 07.05.2002 40 F 140/02 WH
Normen:
BGB § 1361b Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(165)318a
FamRZ 2003, 530
NJW-RR 2003, 145
Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Berücksichtigung des Kindeswohls
AG Saarbrücken, Beschluss vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 40 F 140/02 WH
DRsp Nr. 2004/14469
Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Berücksichtigung des Kindeswohls
Begriff der unbilligen Härte" als Voraussetzung für eine gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten, insbesondere vorrangig zu berücksichtigendes Wohl der Kinder".
Normenkette:
BGB § 1361b Abs. 1 ;
Gründe (Auszug):
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