AG Saarbrücken - Beschluss vom 07.05.2002
40 F 140/02 WH
Normen:
BGB § 1361b Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(165)318a
FamRZ 2003, 530
NJW-RR 2003, 145

Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Berücksichtigung des Kindeswohls

AG Saarbrücken, Beschluss vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 40 F 140/02 WH

DRsp Nr. 2004/14469

Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Berücksichtigung des Kindeswohls

Begriff der unbilligen Härte" als Voraussetzung für eine gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten, insbesondere vorrangig zu berücksichtigendes Wohl der Kinder".

Normenkette:

BGB § 1361b Abs. 1 ;

Gründe (Auszug):