OLG Köln - Beschluss vom 22.06.1998
14 WF 91/98
Normen:
HausratsVO § 1 § 5 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)363b
FamRZ 1999, 672
FuR 1999, 37
OLGReport-Köln 1998, 431

Zuweisung der Ehewohnung im Verfahren nach der Hausratsverordnung mit dem Ziel der Entlassung eines Ehegatten aus dem Mietverhältnis

OLG Köln, Beschluss vom 22.06.1998 - Aktenzeichen 14 WF 91/98

DRsp Nr. 2004/1472

Zuweisung der Ehewohnung im Verfahren nach der Hausratsverordnung mit dem Ziel der Entlassung eines Ehegatten aus dem Mietverhältnis

»Ein Wohnungszuweisungsverfahren mit dem Ziel einer rechtsgestaltenden Regelung des Mietverhältnisses nach § 5 HausratsVO ist auch dann zulässig, wenn sowohl die Ehegatten untereinander Einvernehmen über die weitere Nutzung der Ehewohnung durch einen der Ehegatten erzielt haben als auch der Vermieter mit einer derartigen Nutzung einverstanden ist, er jedoch die Entlassung des weichenden Ehegatten aus dem Mietverhältnis verweigert.«

Normenkette:

HausratsVO § 1 § 5 ;

Hinweise: