I.
Das vorliegende Verfahren betrifft die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung.
Der am geborene Antragsteller und die am geborene Antragsgegnerin haben am 29.7.1983 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind die Kinder , geb. 28.8.1983 und , geb. 20.5.1991 hervorgegangen. Die Antragsgegnerin hat eine weitere nichteheliche Tochter , geb. 10.7.1995.
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