OLG Karlsruhe - Beschluss vom 10.07.2015
18 UF 76/15
Normen:
BGB § 1361b;
Fundstellen:
NJW 2016, 6
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 16.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 50 F 76/15

Zuweisung der im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Ehewohnung während des Getrenntlebens

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2015 - Aktenzeichen 18 UF 76/15

DRsp Nr. 2015/20523

Zuweisung der im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Ehewohnung während des Getrenntlebens

1. Auch bei Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens ist dem Gesichtspunkt Rechnung zu tragen, dass vor Ablauf des Trennungsjahres regelmäßig keine Verhältnisse geschaffen oder gefördert werden sollen, die verbleibenden Chancen auf eine Versöhnung der Ehegatten mehr als notwendig im Wege stehen.2. Das Alleineigentum eines Ehegatten ist im Rahmen der Gesamtabwägung zwar zu berücksichtigen, führt aber nicht zwingend zum Ausschluss der Mitnutzung des anderen Ehegatten.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 16.03.2015 (50 F 76/15) wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

3.

Der Verfahrenswert wird festgesetzt auf 3.000 €.

Normenkette:

BGB § 1361b;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Antrages, ihm die Ehewohnung während der Dauer des Getrenntlebens zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.