Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 24. Juli 2024 - Az.
Das Einfamilienhaus in der ("Adresse 01") mit einer Wohnfläche von 180 qm, bestehend im Erdgeschoss aus drei Zimmern, Küche, Dusche/WC und Flur, im Obergeschoss aus weiteren drei Zimmern sowie Bad/WC, daneben vier Kellerräumen, Dachboden und Garten wird der Antragsgegnerin insgesamt zur alleinigen Nutzung zugewiesen.
Die gegenläufigen Zuweisungsanträge des Antragstellers werden abgewiesen.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren tragen die Eltern jeweils hälftig. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Beschwerdewert wird auf 1.500 festgesetzt.
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
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