Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 30. September 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die drei gemeinsamen minderjährigen Kinder der Beteiligten leben beim Antragsgegner in dem im Miteigentum beider Beteiligter stehenden Haus.
Durch Beschluss vom 19. Mai 2020 hat das Amtsgericht Nauen (
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