1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 23.4.2018 geändert.
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird die Ehewohnung der Beteiligten, ein Einfamilienhaus in der ....................., ....................... einschließlich Keller und Garten der Antragstellerin bis zum 30.11.2018 zur alleinigen Benutzung zugewiesen.
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