Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
I.
. Die Beteiligten sind seit dem 06.09.2019 getrennt lebende Ehegatten. An diesem Tag zog der Antragsgegner aus der vormaligen Ehewohnung, einem im hälftigen ideellen Miteigentum der Beteiligten stehenden Einfamilienhaus, aus. Mit Beschluss vom 04.11.2019 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Detmold,
Aus der Ehe sind die drei Kinder Sxxx, geb. am xxx, Lxxx, geb. am xxx, und Rxxx., geb. am xxx, hervorgegangen. Die Kinder leben weiterhin in dem vormaligen Familienheim bei der Antragstellerin.
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