BAG - Urteil vom 12.01.2000
10 AZR 930/98
Normen:
BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV; Zuwendungs-TV (Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte - vom 12. Oktober 1973) §§ 1, 2, 3;
Fundstellen:
AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV
AuA 2001, 182
DB 2000, 2611
NZA 2000, 1060
Vorinstanzen:
ArbG Lingen, vom 13.01.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 110/97
LAG Niedersachsen, vom 22.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 650/98

Zuwendung während des Erziehungsurlaubs bei Teilzeittätigkeit

BAG, Urteil vom 12.01.2000 - Aktenzeichen 10 AZR 930/98

DRsp Nr. 2000/5801

Zuwendung während des Erziehungsurlaubs bei Teilzeittätigkeit

»Eine Angestellte, die Anspruch auf eine Zuwendung nach dem Zuwendungs-TV hat, behält diesen Anspruch, der entsprechend ihrem vor Antritt des Erziehungsurlaubs erzielten Verdienst zu errechnen ist, auch dann, wenn sie während des Erziehungsurlaubs bei demselben Arbeitgeber eine erziehungsurlaubsunschädliche Teilzeittätigkeit mit entsprechend verringerter Arbeitsvergütung ausübt.«

Normenkette:

BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV; Zuwendungs-TV (Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte - vom 12. Oktober 1973) §§ 1, 2, 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe der Klägerin für das Jahr 1996 eine Zuwendung nach dem Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 (Zuwendungs-TV) zusteht.

Die Klägerin ist seit 1976 als vollzeitbeschäftigte Justizangestellte beim Amtsgericht N. tätig. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft beiderseitiger Tarifbindung der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie die diesen ergänzenden und ändernden Tarifverträge Anwendung.