1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2004 vom 14. September 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. Januar 2006 wird die Einkommensteuer für 2004 auf 13.055,00 € herabgesetzt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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