Die zulässige sofortige Beschwerde war zurückzuweisen. Das Amtsgericht hat zu Recht den Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel gemäß § 727 ZPO abgelehnt.
I.
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Kreis ..., hat aufgrund bewilligter Leistungen nach dem als Antragssteller im vereinfachten Unterhaltsverfahren mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Meldorf vom 05. Oktober 2001 einen Unterhaltstitel für 3 Kinder erlangt. Der Tenor lautet für alle drei Kinder, darunter die zwei Beschwerdeführer, auf jeweils 100% des Regelbetrages der 2. Altersstufe nach § .
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