Zwangsvollstreckung wegen Nichterfüllung eines Auskunftsanspruchs
OLG Stuttgart, Beschluß vom 27.06.1997 - Aktenzeichen 15 WF 262/97
DRsp Nr. 1998/3100
Zwangsvollstreckung wegen Nichterfüllung eines Auskunftsanspruchs
Die Vollstreckung und Beitreibung eines nach § 888ZPO verhängten Zwangsgeldes erfolgt nicht von Amts wegen nach der Justizbeitreibungsordnung, sondern auf Antrag des Gläubigers nach den allgemeinen Regeln der §§ 803 ff. ZPO.