Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im übrigen wegen Mordes in Tateinheit mit sexueller Nötigung, Totschlags, Vergewaltigung in zwei Fällen und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und ausgesprochen, daß die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt (§§
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge den aus der Beschlußformel ersichtlichen Teilerfolg; im übrigen ist es unbegründet im Sinne des §
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