Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt2 vom 19. November 2024 wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
Der Kindesmutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Z, Stadt1, bewilligt.
I.
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