OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 06.01.2025
6 UF 239/24
Normen:
BGB § 1666;
Fundstellen:
FamRZ 2025, 595
MDR 2025, 598

Zwingende Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von dem Kind durch das Gericht i.R.e. Sorgerechtverfahrens

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.01.2025 - Aktenzeichen 6 UF 239/24

DRsp Nr. 2025/4641

Zwingende Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von dem Kind durch das Gericht i.R.e. Sorgerechtverfahrens

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt2 vom 19. November 2024 wird aufgehoben.

Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

Der Kindesmutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Z, Stadt1, bewilligt.

Normenkette:

BGB § 1666;

Gründe

I.