Abschluss des Scheidungsverfahrens: Mandantenmerkblatt

Wichtige Hinweise zum Abschluss des Scheidungsverfahrens

Unbedingt durchlesen und zusammen mit dem Scheidungsbeschluss aufbewahren!

1.    Anbei erhalten Sie Ihren Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Dieser Beschluss ist sorgfältig aufzubewahren, da er im Bedarfsfall benötigt wird, um die Rechtskraft der Scheidung nachweisen zu können, z.B. bei künftigen Personen­standsänderungen. Die Wiederbeschaffung ist mit Aufwand und Kosten verbunden.

2.    Im Beschluss möglicherweise enthaltene Regelungen zur elterlichen Sorge und/oder zum Umgangsrecht können auch nach Rechtskraft des Beschlusses gerichtlich abgeändert werden, wenn der Sachverhalt sich verändert.

3.    Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt für den geschiedenen Ehegatten eines Beamten, Richters oder Soldaten die Beihilfeberechtigung bzw. freie Heilfürsorge ersatzlos. In solchen Fällen hilft nur die rechtzeitige Beschaffung eigenen Versicherungsschutzes.       Geschiedene Ehegatten eines gesetzlich Krankenversicherten fallen mit Rechtskraft der Scheidung aus dem Versicherungsschutz der Familienversicherung automatisch heraus. Ab diesem Zeitpunkt ist der vorher beitragsfrei mitversicherte Ehegatte freiwilliges Mitglied der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Ehegatten und muss Beiträge zahlen. Es gibt dann eine Frist von zwei Wochen, um zu einer anderen Versicherung zu wechseln.

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