Trennnung: Erstkontakt mit Gegner (Textbaustein)

Textbaustein "Erstkontakt mit Gegner":

Ihr Ehegatte hat mich aufgesucht, um sich beraten zu lassen, und hat mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen in allen Angelegenheiten Ihrer Familiensache beauftragt.

Anlass hierfür ist Ihre derzeitige eheliche Situation. Aus Sicht Ihres Ehegatten schließt diese Situation eine Fortsetzung der Ehe aus. Auf die Gründe ist hier nicht näher einzugehen, da diese rechtlich im Augenblick keine Relevanz haben. Dieses Schreiben dient vielmehr dem Versuch, abzuklären, ob die Möglichkeit einer außergerichtlichen Regelung über die sogenannten "Folgesachen" wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Schuldenverteilung, Verteilung der Haushaltsgegenstände, Sorge- und Umgangsrecht, steuerliche Fragen etc., besteht. Außergerichtliche Einigungen verkürzen die Verfahrensdauer - auch im Hinblick auf eine evtl. spätere Scheidung -, verhindern manche psychische Belastung und sind i.d.R. preiswerter.

Solche Vereinbarungen können in einen verbindlichen Vertrag zwischen Ihnen, ggf. mit zusätzlicher notarieller Beurkundung, münden. Es steht Ihnen frei, Ihre Interessen selbst zu vertreten oder hiermit einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Für diesen Fall bitte ich Sie höflichst darum, Ihren Anwalt zu bitten, sich alsbald mit mir in Verbindung zu setzen. Denkbar ist auch ein Verhandlungsgespräch mit Ihnen und ggf. Ihrem Anwalt.