Checkliste: Kindesunterhalt im Wechselmodell

Checkliste: Kindesunterhalt im Wechselmodell

 

1.

Liegen Kindesunterhaltstitel vor (z.B. Jugendamtsurkunden)?

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2.

Besteht bereits eine außergerichtliche (ggf. nicht titulierte) Vereinbarung über den Kindesunterhalt?

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3.

Ist der Unterhaltspflichtige eventuell weiteren Kindern oder anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig?

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4.

Wie exakt kennt die Mandantin das Einkommen des Unterhaltspflichtigen? Verfügt sie über Belege? Sind Sonderzahlungen und Einkommensteuererstattungen berücksichtigt?

Bei Selbständigen kommt es vornehmlich auf die Steuerbescheide, die Einkommensteuererklärungen und die Gewinn- und Verlustrechnungen an!

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5.

Ermittlung der relevanten, das tatsächliche Einkommen mindernden Abzüge:

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Sind Schulden vorhanden? Werden diese monatlich bedient (Zinsen? Tilgung?)? Von wem?

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Beim Selbständigen sind weiterhin dessen Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu ermitteln.

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Betreibt der Unterhaltspflichtige zusätzliche Altersvorsorge (Lebensversicherung, private Rentenversicherung etc.)?

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6.

Wie viel Unterhalt bezahlt der Pflichtige aktuell?

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7.

Wie hoch ist das Einkommen der Mandantin?

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8.

Wer bezieht das Kindergeld?

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9.

Gerade im Fall des Wechselmodells sind besondere Kosten als ergänzender Mehrbedarf zu berücksichtigen, z.B. Betreuungskosten, Privatschulkosten, Fahrtkosten, Wohnkosten, Kosten für Hobbys, sonstige Zusatzkosten?

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10.