3.4 Berechnung des Volljährigenunterhalts

Autor: Mainz-Kwasniok

Vorwegabzug

In einer Patchworkfamilie stellt sich bei volljährigen Stiefgeschwistern die Frage, welche Unterhaltsansprüche vorweg abzuziehen sind, bevor die Haftungsquote für den Volljährigenunterhalt ermittelt werden kann.

Beispiel

Die Eltern E1 und E2 haben gemeinsam das volljährige Kind K1. E1 hat außerdem mit E3 ein volljähriges Kind K2.

Das Problem entsteht für E1, wenn entsprechend der üblichen Berechnung die Haftungsanteile von E1 und E2 gegenüber K1 und von E1 und E3 gegenüber K2 errechnet werden, jeweils ohne Berücksichtigung der weiteren Unterhaltsverpflichtung. Das Ergebnis wäre zu Lasten von E1 unbillig (Gutdeutsch, FamRZ 2006, 1724).

Lösungswege(nach Gutdeutsch, FamRZ 2006, 1725):

Grundsatz

Bei der Ermittlung der Haftungsanteile für K1 wird das verfügbare Einkommen von E1 um den vollen Tabellenunterhalt für K2 vermindert (dieser gekürzt um das Kindergeld, aber ohne Berücksichtigung der Mithaftung von E3), so dass sich die Haftungsquote von E2 erhöht; entsprechend ist dann zum Unterhalt für K2 zu rechnen.

Im Mangelfall