Autor: Mainz-Kwasniok |
Ihr Mandant erzählt Ihnen ausführlich von den Gründen, die die Fortsetzung des Zusammenlebens mit seiner Ehefrau unerträglich erscheinen lassen. Am liebsten würde er sich aber die Entscheidung, ob er sich trennen will und wie die wirtschaftlichen Auswirkungen zu verkraften sind, von Ihnen, seinem Anwalt, abnehmen lassen.
Vielfach fehlt es Ihnen zunächst für eine individuelle Beratung an Wissen über die wirtschaftliche Situation in der Ehe. Dieses Wissen müssen Sie sich schon im ersten Kontakt verschaffen. Hilfreich ist der hier mitgelieferte Mandantenfragebogen (siehe Kapitel 1.3 und Kapitel 1.4).
Unterhalt: Ist der Mandant unterhaltsberechtigt oder -verpflichtet? Falls berechtigt: Wie lange besteht die Ehe? Welche ehebedingten Nachteile gibt es?An rechtzeitiges Inverzugsetzen denken! |
Zugewinn: Ist Ihr Mandant ausgleichsberechtigt oder -verpflichtet? Zugewinnsystematik verdeutlichen (Trennung ist kein Endstichtag). |
Versorgungsausgleich: Ist Ihr Mandant berechtigt oder verpflichtet? |
Verfügungsbefugnis über Bankkonten klären. |
Gegebenenfalls Anträge auf Sozialleistungen (UVK, Bürgergeld [früher ALG II], Wohngeld) stellen lassen. |
Auswirkungen von Ummeldungen prüfen (Einkommensteuer, UVK, Spekulationssteuer). |
Praxistipp |
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