Mandatssituation 2.3: Handlungsbedarf nach der Trennung - "Mein Mann hat mich verlassen"

Autor: Mainz-Kwasniok

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Mehr oder minder noch im Schockzustand erscheint die Mandantin bei Ihnen in der Kanzlei, weil sie völlig überraschend von ihrem Mann verlassen wurde.

Sie ist ratlos und weiß nicht, wie sie reagieren soll.

Nachdem die Trennung durch den Ehepartner der Mandantin bereits vollzogen wurde, geht es nun um die Regelung der weiteren Trennungsfolgen. Vielleicht ist die Mandantin noch zu überrascht und noch gar nicht in der Lage, sich zu irgendwelchen Zukunftsplänen zu äußern.

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Unterhaltsansprüche prüfen (insbesondere Verzug herstellen durch Aufforderung zur Auskunft).

Verfügungsbefugnisse über Konten und sonstiges Vermögen prüfen.

Künftige Wohnsituation klären.

Sorge- oder Umgangsregelung erforderlich?

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Sicherstellung des Unterhalts

Sofern Ihre Mandantin die wirtschaftlich schwächere und vom anderen abhängige Partnerin ist, ist zunächst die Sicherstellung des Unterhalts und damit die Beantwortung der Frage, ob die Wohnsituation der Mandantin rasch verändert werden muss, weil z.B. die Mietwohnung nun zu teuer ist, von existentieller Bedeutung.

Unverzüglich müssen die zur Regelung der Trennungsfolgen notwendigen Unterlagen und Informationen beschafft werden, sei es durch die Mandantin selbst oder durch Aufforderung an den Gegner zur Auskunft.