Mandatssituation 4.12: Familienvater: "Das Sozialamt will Elternunterhalt" - Berechnung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung mehrerer Unterhaltsberechtigter

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Familienvater Arno Sievert hat steuerliche Einkünfte von deutlich über 100.000 Euro und wohnt im Eigenheim. Von seinem Alleinverdiener-Einkommen versorgt er seine Ehefrau Maria (Hausfrau) und zwei studierende Kinder. Herr Sievert befürchtet, dass er Elternunterhalt für seinen Vater zahlen muss, weil dieser in ein Pflegeheim aufgenommen wurde. Das Sozialamt hat Elternunterhalt geltend gemacht. WeiteresVermögen ist nicht vorhanden.

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

In welchem Verfahrensstadium befinden wir uns? (vorsorgende Beratung/Aufforderung zur Auskunft/Bezifferung/Gerichtsverfahren)

Familienstand?

Wie hoch ist das Einkommen des Mandanten?

Wie hoch ist das Einkommen des Ehepartners?

Welche Vermögenswerte hat der Mandant? (insbesondere: Wohneigentum)

Wie hat der Mandant für sein Alter vorgesorgt?

5 % des letzten Bruttoeinkommens ermitteln und mit 4 % Rendite verzinsen

Gibt es weitere Unterhaltsberechtigte? (Kinder, getrenntlebender oder geschiedener Ehepartner)

Bedarf der Kinder prüfen, auch Sonder- und Mehrbedarf

Optionen der Lebensplanung (beruflich und privat) erfragen

Gibt es weitere Unterhaltsverpflichtete? (Geschwister)

Hat der Mandant oder ein anderer in den letzten zehn Jahren Schenkungen vom Vater erhalten?

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Anspruchsgrundlage

Entsprechend Mandatssituation 4.11.

Bedarf des Unterhaltsberechtigten