Abwandlung 4.6.1: Abänderung eines Titels bei Eintritt der Volljährigkeit

Autor: Dimmler

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Siegfried Kreuziger hatte vor vielen Jahren eine kurze Affäre mit Bärbel Brucher. Aus dieser Affäre ging der Sohn Boris Brucher hervor. Boris ist 2023 18 Jahre alt geworden; er besucht das Gymnasium und wohnt noch bei seiner Mutter Bärbel in Stuttgart. Es existiert ein Titel des FamG München aus dem Jahr 2020, wonach Siegfried zur Zahlung von 128 % des Mindestunterhalts verpflichtet worden ist.

Siegfried möchte wissen, ob und wie sich seine Unterhaltspflicht gegenüber Boris ab dessen Volljährigkeit ändert.

Abwandlung

Abwandlung: Boris absolviert eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker; die Ausbildungsvergütung beträgt monatlich 400 Euro netto. Er ist vor einigen Monaten bei Bärbel ausgezogen und wohnt jetzt mit seiner Freundin zusammen.

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Einkommen des Mandanten?

Kennt der Mandant das Einkommen der Mutter?

Vorlage des Titels des FamG!

Hat der Mandant weitere Unterhaltspflichten, z.B. gegenüber dem Ehegatten und/oder minderjährigen Kindern?

Hat die Mutter weitere Unterhaltspflichten, z.B. gegenüber dem Ehegatten und/oder minderjährigen Kindern?

Hat das volljährige Kind selbst Einkommen?

Hat das volljährige Kind Vermögen?