Mandatssituation 8.1: Ermittlung der Vermögenswerte durch Aufforderung zur Auskunftserteilung

Autor: Zahran

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2 Muster 3

Ihre Mandantin Claudia Marx hat sich am 01.01.2016 von ihrem Ehemann Bernd, den sie am 01.01.1999 geheiratet hat, getrennt. Der Scheidungsantrag wurde ihr am 01.01.2017 zugestellt. Da sie derzeit kein eigenes Einkommen hat und der Ehemann sich weigert, die Wohnung zu verlassen, wohnen sie auch weiterhin gemeinsam in der ehelichen Wohnung. Zwecks Planung ihrer weiteren Zukunft möchte Frau Marx nun überprüfen lassen, ob und in welcher Höhe ihr ein Zugewinnausgleichsanspruch gegen ihren Ehemann zusteht. Eine Vorstellung von den Vermögensverhältnissen ihres Ehemannes habe sie nicht, da ausschließlich der Ehemann sich während der Ehe um die finanziellen Dinge gekümmert habe. Allerdings sei ihr bekannt, dass ihr Ehemann einen Großteil seiner Erwerbseinkünfte in Aktien und auf Festgeldkonten angelegt habe. Zudem habe er über Jahre hinweg eine beachtliche Briefmarkensammlung zusammengestellt, deren Wert sie allerdings nicht zu schätzen vermag.

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Wann haben die Eheleute standesamtlich geheiratet?

Haben die Eheleute einen Ehevertrag geschlossen? Ist dieser Ehevertrag wirksam?

Seit wann leben die Eheleute getrennt? Stichtag für die Auskunft zum Zeitpunkt der Trennung und zudem für die Dreijahresfrist des vorzeitigen Zugewinnausgleichs notieren!