Mandatssituation 8.7: Zuwendungen der Eltern/Schwiegereltern

Autor: Zahran

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Die Mandantin Silke Kurz, die sich am 01.01.2019 nach genau zehnjähriger Ehedauer von ihrem Ehemann Klaus getrennt hat, möchte nun die Scheidung beantragen. Eine Zugewinnbilanz wurde nach beiderseits erteilter Auskunft bereits außergerichtlich erstellt. Frau Kurz ist zwischenzeitlich allerdings noch eingefallen, dass ihre Eltern ihr und ihrem Ehemann zur Eheschließung großzügigerweise einen Geldbetrag von 200.000 Euro auf das gemeinsame Konto überwiesen haben. Ihre Eltern möchten dieses Geld nun von ihrem Schwiegersohn zurück. Frau Kurz möchte nun wissen, inwieweit sich dies auf die Zugewinnbilanz auswirkt bzw. ob ihre Eltern nicht besser den Anspruch gegen den Schwiegersohn an sie abtreten. Das Anfangs- und Endvermögen Ihrer Mandantin beläuft sich jeweils auf 0 Euro. Das Anfangsvermögen des Ehemannes beträgt ebenfalls 0 Euro, während sein Endvermögen sich auf 100.000 Euro beläuft.

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Klären, ob es sich tatsächlich um eine Schenkung und nicht vielleicht um ein Darlehen der Schwiegereltern gehandelt hat.

Überprüfen, wer tatsächlich Zuwendungsempfänger der finanziellen Leistung sein sollte: Eigenes Kind/Schwiegerkind/eigenes Kind und Schwiegerkind?

Wurde möglicherweise bereits ein Rückforderungsanspruch durch die Schwiegereltern geltend gemacht?