RG - Urteil vom 17.03.1881
Rep. 547/81
Normen:
StGB § 177 Abs. 1 ;
Fundstellen:
RGSt 4, 23
Vorinstanzen:
LG Schweidnitz,

RG - Urteil vom 17.03.1881 (Rep. 547/81) - DRsp Nr. 1996/20661

RG, Urteil vom 17.03.1881 - Aktenzeichen Rep. 547/81

DRsp Nr. 1996/20661

1. Opfer einer Vergewaltigung kann auch ein vierjähriges Kind sein. 2. Die Bestrafung wegen vollendeter Vergewaltigung setzt nicht voraus, daß der Täter zum Samenerguß gekommen ist.

Normenkette:

StGB § 177 Abs. 1 ;

Gründe:

Der Angeklagte lockte ein zum Tatzeitpunkt vierjähriges Mädchen zu sich, warf es trotz seines Schreiens auf den Rücken, hob ihm die Kleider auf, riß ihm die Beine auseinander, hielt ihm sodann, um es am Schreien zu hindern, den Mund zu und drang mit seinem Geschlechtsteil mit Gewalt in denjenigen des Kindes. Das Landgericht lehnte eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ab und verurteilte wegen sexueller Nötigung und sexuellem Mißbrauch eines Kindes, weil beim Täter ein Samenerguß nicht stattgefunden habe...