BVerfG - Beschluß vom 23.10.1958 (1 BvL 45/56)
I. 1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens (Kläger) ist ein außerehelich geborenes Kind. Der Beklagte des Ausgangsverfahrens (Beklagter) hat sich in notarieller Urkunde zur Unterhaltszahlung verpflichtet, weigert sich [...]