BGH - Urteil vom 26.07.1961 (2 StR 204/60)
Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen fortgesetzter Blutschande in Tateinheit mit fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, auf die sie die [...]