OLG Saarbrücken - 17.12.1985 (6 WF 176/85)
Die Parteien leben in Scheidung. Sie haben zwei Kinder, von denen der Sohn M. beim AntrSt. lebt, der die elterliche Sorge ausübt. Das FamGer. hat mit der.angefochtenen einstw. Anordnung gemaß § 620 Satz 1 Nr. 2 ZPO (i. [...]