»Die Bekl. haben sich hinreichend entlastet. Es ist unstreitig, daß sie ihr Kind schon vor der Einschulung mit den Gegebenheiten des Straßenverkehrs vertraut gemacht haben. Es ist weiter unstreitig, daß nach der [...]
»... Die Voraussetzungen der Adoption richten sich kumulativ nach deutschem und österreichischem Recht. Nach der zur allseitigen Kollisionsregel erweiterten Vorschrift des Art. 22 Abs. 1 EGBGB richtet sich die [...]