AG Berlin-Charlottenburg - 06.11.1986 (161 F 4915/86)
»...Soweit der Kl. die Abänderung des Unterhaltungsteils deswegen begehrt, weil die Bekl. eine Halbtagstätigkeit aufgenommen hat, ist er damit .. gemäß § 323 Abs. 2 ZPO präkludiert, so daß die Klage in diesem Umfang [...]