BAG vom 25.02.1987
8 AZR 430/84
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
BAGE 54, 210
BB 1987, 1607
DB 1987, 2047
DRsp VI(608)190b
FamRZ 1987, 939
NJW 1987, 2458

BAG - 25.02.1987 (8 AZR 430/84) - DRsp Nr. 1992/6224

BAG, vom 25.02.1987 - Aktenzeichen 8 AZR 430/84

DRsp Nr. 1992/6224

Kein Ä tarifvertraglich für verheiratete Angestellte vorgesehener Ä Anspruch eines Angestellten auf (bezahlte) Freistellung von der Arbeit wegen Niederkunft der mit ihm unverheiratet zusammenlebenden Lebensgefährtin.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

»... Nach § 52 Abs. 2 e BAT wird der Angestellte bei Niederkunft seiner mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt. ... Die Beschränkung [dieses] Anspruchs auf den mit seiner Ehefrau in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angestellten verstößt nicht gegen Art. 3 GG. ...

Dadurch, daß die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung aus Anlaß der Niederkunft vom Bestehen einer Ehe zwischen dem Angestellten und der Kindesmutter

abhängig gemacht haben, haben sie nicht in unsachlicher Weise zwischen dem verheirateten und dem unverheirateten Angestellten unterschieden.