AG Berlin-Charlottenburg vom 18.08.1988
142 F 6842/88
Normen:
BGB § 1634 ;
Fundstellen:
FamRZ 1989, 1217

AG Berlin-Charlottenburg - 18.08.1988 (142 F 6842/88) - DRsp Nr. 1994/15425

AG Berlin-Charlottenburg, vom 18.08.1988 - Aktenzeichen 142 F 6842/88

DRsp Nr. 1994/15425

Hat der Sorgerechtsinhaber erfolglos versucht, auf den Willen des Kindes mit erzieherischen Mitteln einzuwirken, damit dieses mit der Mutter das Umgangsrecht wahrnimmt, so kann in seinem Verhalten kein Verstoß gegen den das Umgangsrecht regelnden Beschluß festgestellt werden, mit der weiteren Folge, daß es nicht zu einer Festsetzung des Zwangsgeldes nach § 33 FGG kommen kann.

Normenkette:

BGB § 1634 ;
Fundstellen
FamRZ 1989, 1217