OLG Bamberg - 24.01.1990 (2 W 3/90)
c. »Die Beiordnung eines Rechtsanwalts [RA] für den Bekl. [im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß war] an sich nicht geboten. Weder besteht in Kindschaftssachen Anwaltszwang (§§ 78, 121 Abs. 1 ZPO) noch war im Hinblick auf [...]