OLG Oldenburg - 27.02.1990 (5 U 130/89)
b. »Es ist mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen nahezu einhellige Auffassung, daß der durch ein Vermächtnis Beschwerte nach Treu und Glauben zur Auskunft über Bestand und Schicksal des Vermächtnisgegenstandes [...]