BVerfG - Beschluß vom 05.03.1991 (1 BvL 83/86)
A. Die Vorlagen betreffen die Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar ist, daß der Geburtsname des Ehemannes Ehename wird, wenn die Eheleute bei der Eheschließung nicht einen ihrer Geburtsnamen zum Ehenamen [...]