BAG - Urteil vom 21.05.1992 (2 AZR 10/92)
Die Klägerin arbeitet seit dem 1. März 1975 bei der Beklagten, die Fährschiffe auf der Ostsee betreibt, als Kassiererin auf einer Fähre, und zwar gegen eine Vergütung von 4.650,-- DM monatlich. Im März 1988 wurde die [...]