BGH - Beschluß vom 02.12.1992 (XII ZB 64/91)
I. Die Beteiligten zu 1 und 2, beide jedenfalls auch deutsche Staatsangehörige, schlossen am 27. April 1971 in Deutschland die Ehe, aus der ein im Jahre 1975 geborenes Kind hervorging. Sie lebten in Ch. (South [...]