AG Siegen - Beschluß vom 22.01.1992 (2 XVI 32-34/90)
Vgl. dazu HessVGH, Beschluß vom 5.7.1993, Az.: 12 UE 2361/92, der im türk. ZGB keinen Verstoß gegen den deutschen ordre public sieht. Vergleiche auch die Kommentierung der Entscheidung des AG Siegen durch Schnabel in [...]