LG Hagen - 05.08.1992 (3 T 596/92) - DRsp Nr. 1994/14639
LG Hagen, vom 05.08.1992 - Aktenzeichen 3 T 596/92
DRsp Nr. 1994/14639
Die Wohnungsbenutzungsregelungen des § 1361bBGB sind bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anwendbar. Kein Partner hat daher einen Anspruch auf Zuweisung der Wohnung an sich oder Regelung der Benutzung der Wohnung.