Dazu kritische Anmerkung von Ewers, FamRZ 1993, 853, insbesondere für den Fall, daß eine freiheitsbeschränkende Maßnahme durch Auswahl eines anderen Aufenthaltsortes vermieden werden könnte; zu Ziff. 1 BayObLG, [...]
Hinweise zur Festsetzung des Regelbedarfs: Der Regelbedarf wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in Form einer Rechtsverordnung festgesetzt (§ 1615f Abs. 2 Satz 1 BGB) und durch Neufestsetzungen [...]