LG Limburg - Urteil vom 23.04.1993
4 O 32/93
Normen:
BGB § 273 ; HausratsVO § 8 ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 1464

LG Limburg - Urteil vom 23.04.1993 (4 O 32/93) - DRsp Nr. 1994/14994

LG Limburg, Urteil vom 23.04.1993 - Aktenzeichen 4 O 32/93

DRsp Nr. 1994/14994

Macht die klagende Partei einen Anspruch auf Herausgabe von Sachen geltend, die sie nach einer durchgeführten Hausratsteilung erhalten soll, kann die beklagte Partei gegenüber diesem Anspruch, selbst dann, wenn die herausverlangten Sachen zunächst bei einer Spedition gelagert werden sollen, kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Normenkette:

BGB § 273 ; HausratsVO § 8 ;
Fundstellen
FamRZ 1993, 1464