AG Norderstedt - Beschluß vom 18.01.1994 (51 F 60/93) - DRsp Nr. 1995/2424
AG Norderstedt, Beschluß vom 18.01.1994 - Aktenzeichen 51 F 60/93
DRsp Nr. 1995/2424
Hatten die Parteien durch notariellen Vertrag den Versorgungsausgleich für ihre Ehe ausgeschlossen und haben die Parteien nach Scheidung der Ehe den Ausschluß des Versorgungsausgleiches durch notariellen Vertrag wieder aufgehoben, kann der Versorgungsausgleich auch nach der Rechtskraft des Scheidungsurteils beantragt und durchgeführt werden.