LG Aachen - Urteil vom 16.06.1995 (5 S 80/95) - DRsp Nr. 1995/6555
LG Aachen, Urteil vom 16.06.1995 - Aktenzeichen 5 S 80/95
DRsp Nr. 1995/6555
Ist ein Ehegatte aus der Ehewohnung endgültig ausgezogen, so steht ihm gegenüber dem anderen Ehegatten, der in der Ehewohnung verblieben ist, ein Anspruch auf Befreiung von den künftigen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis und auf Mitwirkung bei der Auflösung des von beiden Ehegatten abgeschlossenen Mietvertrages zu.