OLG Nürnberg - Beschluß vom 13.11.1995 (10 UF 1976/95)
I. Die zulässige Beschwerde, §§ 629 a II, 621 e ZPO, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die elterliche Sorge für den gemeinsamen Sohn ..., geb. ..., der Parteien ist zu Recht der Antragstellerin übertragen worden. Das [...]