OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 11.07.1997 (20 W 254/95)
Im Erbrecht ist als Todeszeitpunkt der Eintritt des Gesamthirntodes zu verstehen. Nimmt die Ehefrau des Erblassers ihren begründeten Scheidungsantrag, dem der Erblasser zugestimmt hatte, vor dem Eintritt des Herz- und [...]