OLG München - Urteil vom 07.07.1997 (26 UF 826/97)
Die Parteien leben beide noch in der ehelichen Wohnung; dort schlafen, essen und wirtschaften sie seit Januar 1996 getrennt. Allerdings putzt die AntrG. allein die Wohnung, und zwar sowohl die gemeinsam genutzten Räume [...]